Mitgliedschaft im Kneipp Verein Magdeburg

 

welche Mitgliedschaften gibt es im Kneipp Verein Magdeburg?

 

1.        ordentliches Mitglied

 

2.        Fördermitglied

 

3.        Ehrenmitglied, -vorsitzender

 

 

zu 1.    Mitglieder können natürliche und juristische Personen werden. 

            Die Mitgliedschaft wird durch eine schriftliche Beitrittserklärung beantragt.

 

zu 2.    Als fördernde Mitglieder können dem Verein natürliche und juristische Personen sowie

           Personenvereinigungen beitreten.

           Fördermitglieder haben kein Stimmrecht in den Gremien des Vereins.

           Die Fördermitgliedschaft wird durch eine schriftliche Beitrittserklärung beantragt.

 

zu 3.   Mitglieder und Personen, welche sich um den KNEIPP-VEREIN Magdeburg e.V. besonders verdient

           gemacht haben, können von der Hauptversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. 

           Ehrenmitglieder haben die gleichen Rechte wie ordentliche Mitglieder, sie sind jedoch von der

           Beitragsleistung befreit. 

           Ehrenmitglieder haben kein Stimmrecht in den Gremien des Vereins.

 

 

Die schriftliche Beitrittserklärung finden Sie unter "Dokumente-Downloads" - Aufnahmeantrag